18Aug

Die 4 besten Steuerspartipps für Vermieter

Wir haben die 4 besten Steuerspartipps für Vermieter zusammengetragen. Diese Kosten fallen bei den meisten Vermietern an und können problemlos im Rahmen der Steuererklärung angesetzt werden:

Kosten für Telekommunikation, Arbeitsmittel etc.
Die Kosten für Telekommunikation, Fachliteratur, Büromöbel etc. können als Werbungskosten angesetzt werden, sofern sie mit der Verwaltung der vermieteten Wohnungen zusammenhängen. Auch ein für die Verwaltung verwendeter Computer kann angesetzt werden. PC-Programme zur Verwaltung der Mietwohnungen stellen ebenfalls Werbungskosten dar.

Finanzierungskosten
Finanzierungskosten können auch als Werbungskosten angesetzt werden. Voraussetzung: Das erhaltene Fremdkapital wird unmittelbar für das vermietete Haus oder die vermietete Wohnung verwendet. Zu den Finanzierungskosten zählen bspw.:

  • Schuldzinsen für das Darlehen,
  • Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Finanzierung,
  • Gebühren der Banken oder (Bau-)Sparkassen für die Darlehensvergabe,
  • Gebühren des Grundbuchamtes für die Eintragung des Baudarlehens,
  • Maklergebühren für die Vermittlung eines Baudarlehens,
  • Notarkosten für die Eintragung einer Hypothek oder Grundschuld und
  • Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank bei einer Umschuldung für die vorzeitige Darlehensrückzahlung verlangt, vorausgesetzt, die Immobilie soll auch nach der Umschuldung weiterhin vermietet werden.


Hausverwaltung

Wenn Sie einen Hausmeister beschäftigen oder für die Betreuung Ihrer vermieteten Wohnungen einen Hausverwalter bezahlen, dann sind diese Kosten als Werbungskosten abzugsfähig.

Wenn Sie diese Tätigkeiten selbst übernehmen, dürfen Sie zwar nicht Ihre eigene Arbeitsleistung, aber die mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel Baumaterial, im Rahmen der Hausverwaltung angefallene Fahrtkosten und Werkzeuge.

Versicherungen
Beiträge für Versicherungen im Zusammenhang mit Ihrem vermieteten Haus- und Grundbesitz sind Werbungskosten. Abzugsfähig sind bspw. die Beiträge

  • zur Gebäudeversicherung,
  • zur Mietausfallversicherung,
  • zur Grundstücksrechtsschutzversicherung,
  • zur Gebäudehaftpflichtversicherung und
  • zur Hausratversicherung (nur bei der Vermietung von (teil)möblierten Wohnungen).


Sie haben Fragen zu den obigen Themen oder Sie interessieren sich für weitere ansetzbare Kosten im Rahmen Ihrer Vermietungstätigkeit? Bitte sprechen Sie uns an, wir erklären Ihnen gerne die Details!

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