Für die ganzheitliche Beratung von Mandanten, die in bestimmten Branchen tätig sind, ist ein branchenspezifisches Wissen, teilweise auch über die Kenntnisse im Steuerrecht hinaus, unerlässlich. Branchen, die wir mit unserer besonderen Branchenkenntnis beraten, haben wir nachfolgend aufgeführt. Selbstverständlich beraten wir aber auch Mandanten außerhalb dieser Branchen mit unserer Expertise und langjährigen Beratungserfahrung.
Wir beraten Handelsunternehmen sowie Gewerbetreibende unterschiedlichster Betriebsgrößen und Rechtsformen. Hierzu zählen unter anderem Mandanten aus dem Getränke- und Lebensmittelhandel, dem Groß- und Einzelhandel, der Medizintechnik, Marketingagenturen sowie Unternehmen aus den Bereichen Blumen und Kosmetik. Insbesondere im Bereich Onlineshops, die mittlerweile häufig neben dem stationären Handel betrieben werden, beraten wir beispielsweise zu den Themen Umsatzsteuer bei internationalen Warensendungen, Automatisierung der Rechnungsschreibung, des Mahnwesens und der Buchhaltung.
Zu unseren Mandanten zählen unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker sowie Physiotherapiepraxen. Diese beraten wir beispielsweise zu den Themen Praxisgründung, betriebswirtschaftliche Analyse, Aufnahme eines weiteren Berufsträgers und dem damit einhergehenden Risiko der gewerblichen Tätigkeit sowie zu umsatzsteuerlichen Fallstricken.
Wir beraten unter anderem Ingenieure, Journalisten, Architekten und Rechtsanwälte. Neben unserem ganzheitlichen Beratungsportfolio bieten wir ein branchenspezifisches Beratungsangebot, welches den speziellen Anforderungen der Freiberufler gerecht wird.
Industrieunternehmen aus den Bereichen Metallbau, Maschinenbau, der Bauindustrie sowie Logistik- und Speditionsunternehmen gehören ebenso zu unserem Mandantenstamm, für den eine besondere Branchenkenntnis notwendig ist. Für diese Branche bieten wir unter anderem einen Full-Service in allen Bereichen des Rechnungswesens oder unsere Beratung bei der Einführung eines digitalen Buchhaltungs- und Finanzmanagementsystems.
Hierunter fallen beispielsweise Hausverwalter, Makler, Projektentwicklungs- und Grundstücksunternehmen oder auch Privatpersonen. Wir beraten unter anderem zu steuerlichen Aspekten eines Immobilienkaufes (-verkaufes) bei Eigennutzung oder Vermietung und zur steuerlichen Optimierung der laufenden Mieteinnahmen.
Wir betreuen vermögensverwaltende Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften unterschiedlichster Größen und Rechtsformen. Diese beraten wir zum Beispiel bei der Schaffung steuereffizienter Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen oder Investitionsentscheidungen.
Lesen Sie hier Erfahrungsberichte unserer Mandanten aus dem unternehmerischen und privaten Bereich. Hiermit wollen wir Ihnen einen Überblick über die Art unserer Mandate und unserer Arbeitsweise verschaffen. Mehr zu unserem Selbstverständnis finden Sie unter Kanzlei.