19Nov

Immobilie steuerfrei auf GmbH übertragen

Wenn eine Immobilie aus dem Privatbesitz auf eine GmbH übertragen werden soll, kommt man um die Grunderwerbsteuer (fast) nicht herum. Es gibt jedoch die Möglichkeit die Immobilie auf eine Personengesellschaft zu übertragen, um die Personengesellschaft dann in einem zweiten Schritt in eine GmbH umzuwandeln. So lässt sich die Grunderwerbsteuer komplett vermeiden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Umwandlung in eine GmbH erst 10 Jahre nach der Übertragung der Immobilie auf die Personengesellschaft grunderwerbsteuerfrei möglich ist. Eine Umwandlung innerhalb der 10 Jahre führt zu einer rückwirkenden Besteuerung mit Grunderwerbsteuer.

Wenn Sie zur Gründung einer GmbH ein Grundstück aus Ihrem Privatvermögen auf die GmbH übertragen möchten, ohne dabei einer Besteuerung mit Grunderwerbsteuer zu unterliegen, empfehlen wir zunächst eine Personengesellschaft zu gründen. Diese kann beispielsweise als GbR, OHG oder KG organisiert sein. Es ist sogar möglich mit einer anderen Person mit dem Aufteilungsverhältnis von 100 % zu 0 % eine Personengesellschaft zu gründen. Entsprechend dem Anteil am Gebäude sollten die Beteiligungsverhältnisse an der Personengesellschaft gewählt werden, da die Grunderwerbsteuer bei der Übertragung auf die Personengesellschaft dann komplett wegfällt.

Der letzte Schritt bei der Umsetzung ist ein Formwechsel von der Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, beispielsweise eine GmbH. Dieser Formwechsel ist ebenfalls steuerfrei möglich. Aufgrund der zuvor gewählten Beteiligungsstrukturen steht die aus den Umwandlungsprozessen hervorgegangene GmbH nun ebenfalls im selben Verhältnis im Eigentum des oder der ursprünglichen Immobilieneigentümer/s.

Hinweis: Wenn die Personengesellschaft den Formwechsel zur GmbH durchführt, bevor sie die Immobilie für mindestens 10 Jahre in ihrem Vermögen gehalten hat, dann ist die ursprüngliche Immobilienübertragung auf die Personengesellschaft rückwirkend als steuerpflichtiger Tatbestand bei der Grunderwerbsteuer anzusehen. Es ist somit unabdingbar die zehnjährige Sperrfrist in die Planung mit einzubeziehen. Es handelt sich somit um eine langfristig zu planende Vermögensübertragung.

Zusätzlich zur laufenden Besteuerung kann die Immobilien-GmbH auch Vorteile bei der vorweggenommenen Erbfolge bieten. Sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie mehr zu dem Thema wissen möchten.

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