02Sep

Kleine Photovoltaikanlagen: Liebhabereiwahlrecht

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben, müssen die Einnahmen grundsätzlich in Ihrer Einkommensteuererklärung als Einnahmen aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Seit kurzem besteht für kleine Photovoltaikanlagen allerdings eine Möglichkeit, die Besteuerung zu umgehen. Mitte 2021 wurde das Liebhabereiwahlrecht für kleine Photovoltaikanlagen eingeführt, nach dem Betreiber ihren Stromerzeugungsbetrieb auf Antrag als Liebhabereibetrieb einstufen lassen können, sodass Gewinne und Verluste nicht der Besteuerung unterliegen. Für künftige Jahre muss in der Steuererklärung dann keine Anlage EÜR mehr abgegeben werden.

Nutzen können diese Neuregelung Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kW. Weitere Voraussetzung ist, dass die Anlagen auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z.B. Garagen) installiert sind und nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden.

Hinweis:
Für Anlagen, die ein Vermieter auf seinen Vermietungsobjekten installiert hat, kann das Liebhabereiwahlrecht somit nicht ausgeübt werden.

Der Antrag auf die Wahlrechtsausübung kann durch eine formlose schriftliche Erklärung ausgeübt werden, die beim zuständigen Finanzamt einzureichen ist. Darin müssen lediglich folgende Pflichtangaben enthalten sein:

  • Erklärung, dass für die Anlage die Vereinfachungsregelung in Anspruch genommen werden soll
  • Installationsort mit Angabe der Nutzung des Gebäudes
  • Angabe der Leistung der Anlage sowie Nachweis hierüber
  • Datum der erstmaligen Inbetriebnahme


Das Wahlrecht hat jedoch keine Auswirkungen auf die Umsatzsteuer. Für Umsätze aus dem Betrieb der Anlage muss grundsätzlich Umsatzsteuer abgeführt werden. Bei Kleinunternehmern wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Sie können allerdings auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Bei Fragen rund um das Liebhabereiwahlrecht im Zusammenhang mit kleinen Photovoltaikanlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

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