11Jan

Nettolohnoptimierung Teil 1: Tank- und Geschenkgutscheine

Arbeitgebern stehen diverse Möglichkeiten offen, ihren Arbeitnehmern steuerfreie Leistungen zukommen zu lassen. Der einfachste und wirkungsvollste Vergütungsbaustein im Rahmen der Nettolohnoptimierung ist die Ausgabe von Tankgutscheinen bzw. Geschenkgutscheinen (Wertgutscheinen). Für diese Gutscheine sieht das Einkommensteuergesetz einen steuerfreien Betrag in Höhe von bis zu 44,00 EUR pro Kalendermonat vor, bis zu dem Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei sind.

Hinweis: Der Betrag von 44,00 EUR erhöht sich ab dem 01.01.2022 auf 50,00 EUR pro Monat.

Solange dieser Betrag nicht überschritten wird, ist der Arbeitgeber bei der Ausgestaltung des Sachbezuges relativ frei. Möchte der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bspw. den Sachbezug in Form von Kraftstoff zur Verfügung stellen, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Überlassung eines Gutscheins mit einem Höchstbetrag in Höhe von 44,00 EUR für den Bezug von Kraftstoff an einer beliebigen Tankstelle
  • Einräumung des Rechts auf Kosten des Arbeitgebers bei einer bestimmten Tankstelle zu tanken

Für die korrekte Beurteilung, ob es sich um eine steuerfreie Leistung seitens des Arbeitgebers handelt, kommt es auf die richtige Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug an. Es ist hierbei zum Beispiel darauf zu achten, dass dem Arbeitnehmer keine direkte Geldleistung zufließt, bspw. durch eine nachträgliche Kostenerstattung der Tankrechnung. Dies würde keinen Sachbezug darstellen, sondern wäre als Geldleistung ein steuerpflichtiger Lohnbestandteil.

Wird die Grenze von 44,00 EUR im Kalendermonat überschritten, unterliegen sämtliche im Kalendermonat gewährten Sachbezüge der Steuerpflicht. Zudem ist auch die Umwandlung in einen entsprechenden Jahresbetrag von insgesamt 528,00 EUR nicht möglich.

Außer zum Tanken eigenen sich zum Beispiel auch folgende Sachbezüge zur Nettolohnoptimierung:

  • Vergünstigte Tickets für Bus und Bahn
  • Unterstützung von Hobbys
  • Gutscheine für Massagen oder Fitnessstudios

Für Produkte aus dem eigenen Sortiment können Unternehmen wegen des Rabattfreibetrages ihren Arbeitnehmern steuerfreie Sachbezüge in Höhe von bis zu 1.080,00 EUR im Jahr zukommen lassen. Dies entspricht einem monatlichen Warengutschein bis zur Höhe von 90,00 EUR.

Sie möchten Ihren Arbeitnehmern etwas Gutes tun und haben Fragen zur Nettolohnoptimierung? Gerne können Sie uns kontaktieren. In einem gemeinsamen Gespräch werden wir Ihre Möglichkeiten im Bereich der Nettolohnoptimierung ausarbeiten.
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