15Okt

Steuerersparnis durch gezielte Kostensteuerung

Langsam neigt sich das Jahr 2021 dem Ende entgegen. Daher gilt es in den letzten Monaten des Jahres noch einige wichtige Weichen zu stellen, um die Einkommensteuerbelastung für 2021 zu senken. Dies gelingt unter anderem mit den nachfolgenden drei Punkten:

Werbungskosten:
Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000,00 EUR. Diesen Betrag zieht es automatisch vom Arbeitslohn ab, sofern keine höheren Kosten nachgewiesen werden. Macht der Arbeitnehmer jedes Jahr konstant berufliche Kosten von bis zu 1.000,00 EUR geltend, erzielt er dadurch also keinen steuerlichen Mehrwert.

Es lohnt sich daher häufig, berufliche Kosten in einem Jahr zu bündeln, damit die 1.000,00 EUR-Grenze in einem Jahr übersprungen wird (und die Kosten sich somit steuermindernd auswirken), während dann in einem anderen Jahr die Werbungskostenpauschale greift. Beispielsweise kann es mehr Sinn machen, Fortbildungsgebühren in einem Betrag zu zahlen, als über mehrere Jahre zu verteilen.

Außergewöhnliche Belastungen:
Selbstgetragene Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Brillen und Hörgeräte können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bevor sich diese Kosten jedoch steuermindernd auswirken, bringt das Finanzamt eine sogenannte zumutbare Belastung in Abzug. Weil diese in jedem Jahr aufs Neue übersprungen werden muss, sollten Sie Ihre Krankheitskosten – genau wie die Werbungskosten – ebenfalls möglichst in einem Jahr bündeln, um einen steueroptimalen Abzug zu erreichen.

Handwerkerleistungen:
Eine ganz andere Strategie sollten Sie bei Handwerkerleistungen verfolgen. Da bei diesen Kosten ein Höchstbetrag gilt, sollten die Kosten möglichst gleichmäßig über die Jahre verteilt werden. Private Haushalte dürfen Lohnkosten für Handwerker mit 20 % von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Da das Finanzamt Lohnkosten bis 6.000,00 EUR pro Jahr anerkennt, beträgt die maximal erzielbare Steuerersparnis 1.200,00 EUR.

Eine Steuerersparnis kurz vor Jahresende ist möglich, wenn Sie die Höchstbeträge für 2021 noch nicht komplett ausgeschöpft haben. In diesem Fall können Sie vor Silvester noch offene Handwerkerrechnungen begleichen oder ausstehende Reparaturen in Auftrag geben und bezahlen. Sind die Höchstbeträge für 2021 bereits voll ausgeschöpft, sollten Kosten möglichst in das nächste Jahr verlagert werden.

Sie haben Fragen zu weiteren Möglichkeiten Ihre Einkommensteuerbelastung zu senken? Sprechen Sie uns gerne an.

Termin buchen