25Sep

Steuern für Startups: Von Anfang an gut beraten

Schon bei der Gründung eines Startups sollte an eine langfristige Steuerstrategie gedacht werden. Unter anderem ist die Frage nach der optimalen Rechtsform von Anfang an zu stellen. Spätestens beim Verkauf des Startups wird sich zeigen, ob sich die Beratung auch steuerlich gelohnt hat. So können die Steuern beim Verkauf eines Startups – je nach Struktur – zwischen 1,5 % und bis zu 30 % des Erlöses betragen.

Startups und Steuern – wie passt das zusammen?

In der Regel steht für den oder die Gründer zunächst nur der Aufbau des Unternehmens im Vordergrund. Jedoch sind bereits vor der Gründung Überlegungen anzustellen, welche Struktur langfristig Steuern spart und das Geschäftsmodell nicht behindert. Daher ist die Beratung von Startups unter anderem in Hinsicht auf ihre langfristig zu erwartenden Steuern eine der ersten Handlungen, die wir idealerweise noch vor der Gründung empfehlen.

1. Rechtsform bei Gründung
Bereits die Gründung eines Startups kann wesentliche Grundlagen für die mittel- oder gar langfristige Besteuerung des Unternehmens und somit über die Höhe der Steuern in sich bergen. Wenn man diesen Grundstein bereits solide legt, ist eine spätere Umwandlung des Unternehmens nicht erforderlich, um einen steuerlich optimierten Verkauf des Startups durchzuführen – dies spart Zeit und Geld.

1.1 Gründung einer Kapitalgesellschaft
In der Vergangenheit hat sich die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) in den meisten Fällen als die richtige Wahl erwiesen. Denn eine GmbH bietet gerade Unternehmen, die ihre Gewinne reinvestieren, um weiter zu wachsen, die besten Möglichkeiten. Dies trifft besonders auf Startups zu. Außerdem spielt neben den Steuern auch die Haftung eine wichtige Rolle.

1.2 Gründung einer Personengesellschaft
Auch die Gründung einer Personengesellschaft kann sinnvoll sein. Insbesondere die Gründung einer GmbH & Co. KG kann unter bestimmten Umständen in Frage kommen. Hier kommt es im Wesentlichen auf die zukünftigen Ziele der Gründer an. Denn es geht stets darum, dass die Unternehmensform zu den Rahmenbedingungen des Unternehmens passt. Darum ist die eingehende Beratung am Anfang für Startups so wertvoll und sollte am besten vor dem Gang zum Notar erfolgen.

1.3 Gründung von Holdings
Die Gründung einer Holding sollte ebenfalls Gegenstand der Existenzgründungsberatung sein. Die Steuern aus dem laufenden Gewinn eines Startups können mit einer Holding ebenso gezielt gestaltet werden, wie die aus dem zukünftigen Verkauf der Anteile.

2. Aufnahme von Investoren
Nach der Gründung suchen Gründer oftmals schon bald nach Investoren, die ihrem Unternehmen das erforderliche Kapital zur Verfügung stellen, um ihrer Geschäftsidee am Markt möglichst großen Raum zu verschaffen. Die Aufnahme eines Investors mittels einer Kapitalerhöhung stellt den häufigsten Weg dar, den man hierbei geht. Doch sind gerade auch bei Personengesellschaften Alternativen möglich.

3. Verluste = Gewinne
Startups können auch vor dem Verkauf Steuern sparen. Startups mit Gewinnen müssen auf diese Steuern entrichten. Manchmal kann es daher sinnvoller sein, wenn man bei gesicherter Liquidität des Startups hohe Investitionen durchführt, um das Unternehmen voranzubringen, sodass ein steuerlicher Verlust erzielt wird. Der Verlust ist in gewisser Weise als eine Art Guthaben zu betrachten, welches in Zukunft dazu dient, Gewinne zu minimieren und dadurch Steuern zu sparen.

4. Exit/Verkauf
Erst mit dem Verkauf des Startups kann man den Erfolg des eigenen Startups auch tatsächlich beziffern. Doch was nutzt einem ein erfolgreicher Exit, wenn die Steuern aus dem Verkauf des Startups 30 % des Erlöses betragen? Durch eine versierte Beratung von Beginn an, kann einiges an Steuern gespart werden. Mit der richtigen Struktur wird erzielt, dass beim Verkauf des Startups lediglich 1,5 % Steuern anfallen.

Sie sind dabei ein Startup zu gründen oder haben dieses bereits gegründet und benötigen Beratung in diesem Bereich? Sprechen Sie uns einfach an, wir unterstützen Sie gerne.

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